Kataloge
Sommer/Herbst 2024
Kontakt & Beratung Radenthein | |
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Mail: | |
MO - FR: | 8.00 UHR - 18.00 UHR |
SA: | geöffnet lt. Saisonzeit bitte informieren |
Radenthein +43 4246 3072 | |
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Klagenfurt | +43 463 32688 |
Gmünd | +43 4732 37175 |
Für sämtliche Reisen im Katalog der Buspartner "Reisen mit Freunden" gelten ausschließlich folgende Bestimmungen:
Buchung
Diese wird von uns gerne bei einem Besuch in unserem Reisebüro entgegengenommen. Natürlich können Sie auch schriftlich, telefonisch, per Fax oder E-Mail buchen.
Kurzfristige Anmeldung
Wir müssen bei der Zusammenarbeit mit unseren Vertragspartnern gewisse Fristen einhalten, d.h. wir können über reservierte Zimmer nicht uneingeschränkt bis zum Anreisetag verfügen. Daher müssen wir bei kurzfristigen Anmeldungen - das kann auch schon ab 4 Wochen vor Reiseantritt sein - die Zimmer neu anfragen und rückbestätigen lassen. Eine kurzfristige Anmeldung ist deshalb immer verbindlich für Sie, auch wenn zwischen der Zu- oder Absage vom Hotel einige Tage vergehen.
Sitzplatzvergabe
Ein heikles Thema, das leider immer wieder zu Unstimmigkeiten führt. Nachdem die Sitzplätze in den vorderen Reihen naturgemäß begrenzt sind, haben wir uns dazu entschlossen, die Sitzplätze strikt nach dem Zeitpunkt der Anmeldung zu vergeben. Wer früher bucht, kommt so in den Genuss der vorderen Plätze. Bitte beachten Sie aber, dass es in modernen Bussen mit vollelektronischen Klimatisierungssystemen keinen wesentlichen Unterschied macht, ob Sie in den vorderen oder hinteren Reihen sitzen. Untersuchungen haben ergeben, dass es keinen wissenschaftlichen Grund dafür gibt, dass die Verträglichkeit von Busfahrten davon abhängt, wo man sitzt. Das mag vielleicht in früheren Zeiten der Fall gewesen sein, als die Technik noch unausgereift war. Wenn Sie trotz allem der Meinung sind, nur vorne sitzen zu können, dann bitten wir Sie, sich so rasch wie möglich zu Ihrer Wunschreise anzumelden. Bei Hit-Reisen, Saisoneröffnungs- und Abschlussfahrten, Tagesfahrten etc. ist eine Sitzplatzvergabe nicht möglich.
Zustiegsstellen
Zustiege zu unseren Reisen sind in Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, St. Veit, Spittal, Völkermarkt, Althofen, Feldkirchen und Radenthein sowie entsprechend dem Reiseverlauf auch zwischen diesen Orten möglich. Bitte verstehen Sie aber, dass wir uns aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer auf die öffentlichen Haltestellen beschränken müssen, damit sich die Zeit für das Aufsammeln der Fahrgäste im erträglichen Rahmen bewegt. Gruppen ab 8 Personen werden von uns gerne an fast jeder gewünschten Zustiegsstelle abgeholt (ausgenommen Tagesfahrten). Beachten Sie auch die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug für die Dauer der Reise gratis auf unserem Betriebsgelände abzustellen.
Radreisen/Fahrradtransport
Trotz sorgfältiger Verwahrung Ihrer Fahrräder im Busanhänger und auch beim Be- und Abladen können wir für etwaige Beschädigungen keine Haftung übernehmen! E-Bikes nur auf Anfrage. Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an unseren Radausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Radbegleiter übernehmen keinerlei Verantwortung für Unfall, Beschädigung oder Diebstahl an Fahrrädern und Ausrüstung. Die Aufgabe der Radbegleiter besteht ausschließlich in der Weisung der zu befahrenden Wegstrecke und im Einteilen von Pausen während der Ausfahrten. Es gelten die jeweiligen Straßenverkehrsbestimmungen (in Österreich: StVO).
Kein Rauchen im Bus
Eigentlich selbstverständlich - trotzdem sei es erwähnt: Das Rauchen ist in allen unseren Bussen aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer nicht gestattet. Es werden jedoch genügend Pausen eingelegt.
Keine Tiere bei unseren Katalogreisen
Wir können leider aus Rücksicht auf alle Reiseteilnehmer (Allergien, etc.) bei unseren Katalogreisen keine Tiere mitnehmen.
Reise-Rücktritt des Veranstalters
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise nicht erreicht wurde. Diese beträgt im Normalfall 25 Personen (Ausnahmen: Flugreisen, Tenniscamps etc.) Dabei gelten folgende Fristen:
Reisen von mehr als 6 Tagen bis zum 20. Tag vor Reiseantritt
Reisen von 2 bis 6 Tagen bis zum 7. Tag vor Reiseantritt
Reisen mit weniger als 2 Tagen bis 48 Stunden vor Reiseantritt
In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten, eingezahlten Betrag zurück.
Außerdem kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn ein von außen kommendes, unvorhergesehenes Ereignis eintritt oder wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden.
Stornierung seitens des Kunden
Müssen Sie vom Antritt einer gebuchten Reise Abstand nehmen, so fallen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihrer Stornierung Stornogebühren an. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 25,-- pro Person berechnet, sofern der Rücktritt bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Bei einem späteren Rücktritt müssen wir, falls von Ihnen keine Ersatzperson für die Teilnahme an der Reise gefunden wird, folgenden Prozentsatz des Pauschalpreises berechnen:
Allgemein gültige Stornobedingungen:
Eventuell geleistete Zahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Storno-Bearbeitungskosten rückerstattet.
Achtung - geänderte Stornobedingungen bei folgenden Reisen
Bei Flügen (anteilige Kosten bei Flugreisen) betragen die Stornokosten ab der Buchung 100 %. Bei Event-Fahrten mit Eintrittskarten betragen die Stornokosten aber der Buchung 100 %. Bei Tagesfahrten gelten diese Bedingungen: Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt kostenlos, danach betragen die Stornokosten 100 %. Bei Kreuzfahrten sowie bei Reisen, bei denen eine Fähre gebucht wurde, gelten jeweils gesonderte Stornobedingungen. Bei Konzert-, Theater- und Festspielreisen gelten die Bedingungen des jeweiligen Veranstalter bzgl. Absage oder Verschiebung der Veranstaltung.
Wir empfehlen Ihnen unbedingt den Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung. Mit der Hanse Merkur Reiseversicherungs AG haben wir ein attraktives Angebot ausgearbeitet. Sie finden dieses unter dem Punkt Reiseversicherung. Ein Abschluss der Versicherung ist direkt bei uns zusammen mit der Buchung möglich.
Reisebürosicherungsverordnung
Die einkassierten Kundengelder sind gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV), BGBI, II Nr. 10/1998 i.d.F. der Verordnung BGBI, II Nr. 316/1999 durch Bankgarantien abgesichert (siehe Punkt unten). Die Bacher Touristik GmbH hat zu diesem Zweck eine entsprechende Bankgarantie bei der Raiffeisenbank Nockberge eGen hinterlegt. Im Insolvenzfall sind sämtliche Ansprüche innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz direkt beim zuständigen Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien - Notfallnummer +43 1 969 04 40 - office@ geltend zu machen. cover-direct.com
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung (RSV) sind Kundengelder bei Pauschalreisen der Veranstalter unter folgenden Voraussetzungen abgesichert:
Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20% des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung von vorschriftsmäßig entgegengenommenen Zahlungen verwendet.
Veranstalter-Nummer/ Bankgarantie
Abfrage unter: www.gisa.gv.at/abfrage
Reiseveranstalter
Bei jeder Reise ist der Reiseveranstalter - Ebner Reisen, Bacher Reisen, Hofstätter Reisen, ACR Aktiv Club Reisen - angegeben.
Allgemeine Reisebedingungen
Als Rechtsgrundlage gelten die "Allgemeinen Reisebedingungen", gemeinsam beraten im Konsumentenpolitischen Beirat des MBfGSK entsprechend § 73 Abs. 1 der GewO 1973 und § 16 der Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten vom 22.12.1992 über Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe, BGBI, 29/1990. Zudem gilt für Reiseleistungen, die im Sinne der EU-Richtlinie (EU) 2015/2302 als Pauschalreisen oder verbundene Reiseleistungen zu werten sind, das Pauschalreisegesetz gem. BGBI., NR. 50/2017 in der geltenden Fassung. Es gelten zudem die Reise- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Veranstalters.fileadmin/user_upload/BACHER_Pauschalreiseverordnung_ARB_2020.pdf
Datenschutz
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Bitte beachten Sie die Hinweise unter dem Punkt Datenschutz.
Informationspflicht gem. EU Richtlinie (EU) 2015/2302
Im Falle von Reiseleistungen, die gem. EU Pauschalreiserichtline eine Pauschalreise oder eine verbundene Reiseleistung begründen, ist der Reiseveranstalter verpflichtet, Sie zu den Einzelheiten Ihrer Pauschalreise und über Ihre Rechte gem. EU-Richtlinie (EU) 2015/2302 zu informieren. Die Informationen zu Ihrer Pauschalreise können Sie den Leistungsbeschreibungen der angebotenen Reisen und den Reise- und Geschäftsbedingungen entnehmen. Das vorgeschriebene Formblatt zu Ihren Rechten gem. EU-Richtlinie stellen wir Ihnen in unseren Reisebüros zur Verfügung. Mit Abschluss eines Reisevertrags teilen Sie uns zugleich die Kenntnisnahme der vorvertraglichen Informationen gem. EU-Richtlinie mit. Die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus den Reisebeschreibungen und aus den Angaben in der Reisebestätigung. Kein Unternehmen, z.B. Agenturen, Hotels, usw. ist dazu berechtigt, über die Reisebestätigung hinaus abweichende Leistungen im Namen des Reiseveranstalters zuzusagen. Mit Erhalt der Reisebestätigung werden die vertraglich zugesagten Leistungen auch für den Veranstalter verbindlich, wobei das Recht vorbehalten bleibt, Irrtümer aufgrund offensichtlicher Druck- oder Rechenfehler zu berichtigen. Die von Ihnen geleisteten Anzahlungen sowie notwendige Aufwendungen, die u.U. aufgrund Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters entstehen, wurden mittels Bankgarantie abgesichert.
Handelt es sich bei den Ihnen angebotenen Reiseleistungen um
eine Pauschalreise oder
eine verbundene Reiseleistung
im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302, können Sie alle EU Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Dies gilt ebenso für vermittelte Reiseleistungen, die verbundene Reiseleistungen im Sinne der EU-Richtlinie darstellen. Dies ist dann der Fall, wenn
* weitere Reiseleistungen bei Besuch oder Kontakt mit einer unserer Vertriebsstellen oder durch Buchung über unsere Online-Buchungsportale auch bei getrennter Auswahl, Buchung und/oder Bezahlung der Reiseleistungen, oder
* Reiseleistungen in gezielter Weise vermittelt und innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der ersten Reiseleistung gebucht werden.
Der Reiseveranstalter trägt in diesen Fällen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise oder der verbundenen Reiseleistung. Zudem verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und - falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist - zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz.
Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie auch online. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtliene (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte nicht in Anspruch nehmen. Daher ist der Reiseveranstalter nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Unternehmens werden diese Leistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt der Reiseveranstalter über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an diesen für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt.
Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, sofern diese bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht oder wenn es nach der Buchung zu einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft kommt, wird der Reisende so rasch wie möglich informiert.
Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz finden Sie auch online. Den Link erfahren Sie bitte in unseren Reisebüros.
Alle Informationspflichten und Rechte gem. der gültigen EU-Richtlinie in Form der nationalen gültigen Rechtsvorschrift zum Pauschalreisegesetz finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009859&FassungVom=2018-07-01.
Die für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vorgeschriebenen Formblätter finden Sie auch online. Den Link erfahren Sie bitte in unseren Reisebüros.
Hinweis zum Datenschutz
Bitte beachten Sie dazu den Punkt Datenschutz auf unserer Webeseite.
Außergerichtliche Schlichtungs- und Beschwerdeverfahren:
Schlichtungsstelle der Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, 1090 Wien, Telefonnummer +43 (1)24959-0, www.fma.gv.at
Hinweis
Bei allen Bezeichnungen im Katalog, die auf Personen bezogen sind, meint die gewählte Formulierung beide Geschlechter, auch wenn aus Gründen der leichteren Lesbarkeit nur die männliche (oder weibliche) Form angegeben ist.
Visa- & Einreisebestimmungen
Länderspezifische Reiseinformationen sowie Visa- und Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger sind abrufbar unter https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reiseinformation/laender/.
Hinweis für Personen mit eingeschränkter Mobilität
Wir weisen darauf hin, dass die Eignung der in unserem Reiseprogramm "Reisen mit Freunden" angebotenen Reiseleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur dann gewährleistet werden kann, wenn dies vorab vom Leistungsträger ausdrücklich bestätigt wird.