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Kataloge

Frühling/Sommer/Herbst 2025

REISEBÜRO

Flug, Schiff uvm.

AGB´s = Allgemeine Reisebedingungen & Pauschalreiserichtlinie

Die Neuauflage der Reisebedingungen erfolgte im November 2024

Buchung:
Wir nehmen Ihre verbindlichen Buchungen wie folgt entgegen:
• persönlich im Reisebüro
• schriftlich / per E-Mail
• telefonisch
• online über unsere Buchungsportale Nach der Buchung erhalten Sie eine Buchungsbestätigung mit dem Hinweis für die An- und Restzahlung des Rechnungsbetrages. Auch wenn die Anzahlung für die gebuchte Reise nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Buchung dennoch als verbindlich.
Kurzfristige Anmeldung: Bei kurzfristigen Buchungen kann es vor kommen, dass Leistungen wie Zimmer, Eintrittskarten nur noch auf Anfrage und evtl. nur gegen Aufpreis buchbar sind. Da wir diese Anfragen uns ausschließlich schriftlich bestätigen lassen, kann die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen. Ihre Anmeldung bleibt jedoch in jedem Fall verbindlich! Eine kurzfristige Anmeldung ist deshalb immer verbindlich für Sie, auch wenn zwischen der Zu- oder Absage des Hotels einige Tage vergehen. Erfolgt die Buchung innerhalb von 20 Tagen vor Abreise, ist der gesamte Reisepreis im voraus zu bezahlen. Ist eine Reise ausgebucht, so haben Sie die Möglichkeit, sich unverbindlich auf die Warteliste setzen zu lassen. Tritt ein Reisegast zurück, werden Sie umgehend verständigt.
Sitzplatzvergabe:
Die Vergabe der Sitzplätze erfolgt in der Reihenfolge der Buchungen. Sollte es erforderlich sein, den Buseinsatzplan zu ändern, behalten wir uns aufgrund von verschiedenen Sitzkonfigurationen unserer Busse geringfügige Umreihungen vor. Sitzplatzverschiebungen sind geringfügige Leistungsänderungen, die den Charakter der Reise nicht verändern und daher keinen Refundierungs- oder Rücktrittsanspruch nach sich ziehen. Bei Tagesfahrten, Saisoneröffnungs- Bzw. Abschlussfahrten sowie Hit-Reisen werden keine Sitzplatzreservierungen vergeben!

Zustiegstellen:
Zustiege zu unseren Reisen sind in Klagenfurt, Villach, Wolfsberg, St. Veit, Spittal, Völkermarkt, Althofen, Feldkirchen, Radenthein & Neumarkt i.d. Stmk. sowie entsprechend dem Reiseverlauf auch zwischen diesen Orten möglich. Bitte verstehen Sie aber, dass wir uns aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer auf die öffentlichen Haltestellen beschränken müssen, damit sich die Zeit für das Aufsammeln der Fahrgäste im erträglichen Rahmen bewegt. Gruppen ab 8 Personen werden gerne an fast jeder gewünschten Zustiegsstelle abgeholt (ausgenommen bei Tagesfahrten). 

Teilnahme an Aktivreisen
(Wander­reisen, Radreisen & Reisen mit sonsti­ger sportlicher Betätigung):
Bei unseren Aktivreisen (Wandern, Rad, Yoga etc.) sind wir in der Gruppe unterwegs und werden von z.B. Wanderführer:innen/Radführer:innen begleitet (siehe Ausschreibung der jeweiligen Reise). Sportliche Aktivitäten wie Wandern und Radfahren sind Freiluftsportarten mit erhöhtem Verletzungs- und Unfallrisiko. Wir übernehmen keinerlei Haftung, auch wenn die Reise von einem Reiseleiter oder Reisebegleiter geführt wird. Sämtliche Aktivitäten erfolgen auf eigenes Risiko. Wichtig ist, dass von jedem Teilnehmer die psychische und physische Anforderung und Leistungsfähigkeit gewährleistet wird. Im Zweifelsfall kontaktieren Sie bitte Ihren Arzt. Aktivreisen sind für Personen mit eingeschränkter Mobilität generell nicht geeignet. Für die Einhaltung der Straßenverkehrsvorschriften und der Sicherheit Ihrer Ausrüstung sind Sie selbst verantwortlich. Geeignete Ausrüstung und entsprechende körperliche Verfassung (Trittsicherheit etc.) sind auf jeden Fall erforderlich. Radreisen/Fahrradtransport: Trotz sorgfältiger Verwahrung Ihrer Fahrräder im Busanhänger sowie Behandlung beim Be- und Entladen der Räder können wir für etwaige Beschädigungen keinerlei Haftung übernehmen. Wichtiger Hinweis: Die Teilnahme an unseren Radausfahrten erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Die Radbegleiter übernehmen keinerlei Verantwortung für Unfall, Beschädigung an Fahrrädern und Ausrüstung oder Diebstahl von Fahrrädern und Ausrüstung. Die Aufgabe der Radbegleiter besteht ausschließlich in der Weisung der zu befahrenen Wegstrecke und im Einteilen von Pausen während der Ausfahrten. Es gelten immer die Straßenverkehrsbestimmungen des jeweiligen Landes. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Vorfälle, die durch eventuellen schlechten Zustand der Radwege – diese unterliegen kontinuierlichen und witte- rungsbedingten Veränderungen – oder alternative Streckenführungen (z.B. Umleitungen) entstehen.
Rauchverbot im Bus:
Das Rauchen ist in allen unseren Bussen aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer nicht gestattet. Es werden jedoch genügend Pausen eingelegt.
Keine Tiere bei Katalogreisen:
Wir können leider aus Rücksicht auf die anderen Reiseteilnehmer (Allergien etc.) bei unseren Katalogreisen keine Tiere transportieren.

Reise-­Rücktritt des Veranstalters:
Der Veranstalter ist berechtigt, vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl für die Durchführung der Reise nicht erreicht wurde. Diese beträgt im Normalfall 25 Personen (aus- genommen Flugreisen, Aktivreisen etc.)
Dabei gelten folgende Fristen:
• Reisen von mehr als 6 Tagen: bis zum 20. Tag vor Reiseantritt
• Reisen von 2 bis 6 Tagen: bis zum 7. Tag vor Reiseantritt
• Reisen mit weniger als 2 Tagen: bis 48 Stunden vor Reiseantritt
In diesem Fall erhält der Kunde den gesamten eingezahlten Betrag zurück. Außerdem kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, wenn ein unvorhergesehenes Ereignis eintritt oder wenn die Zahlungsbedingungen vom Kunden nicht eingehalten werden. Stornierung von Reiseleistungen:
Müssen Sie vom Antritt einer gebuchten Reise zurücktreten, so fallen in Abhängigkeit vom Zeitpunkt Ihres Rücktritts Stornogebühren an:
In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30,– pro Person berechnet, sofern der Rücktritt bis spätestens 60 Tage vor Reisebeginn erfolgt.
Bei einem späteren Rücktritt müssen wir, falls von Ihnen keine Ersatzperson für die Teilnahme an der Reise gefunden wird, folgenden Prozentsatz des Pauschalpreises berechnen:
• vom 59. bis zum 30. Tag vor Reiseantritt: 20 %
• vom 29. bis zum 20. Tag vor Reiseantritt: 25 %
• vom 19. bis zum 10. Tag vor Reiseantritt: 50 %
• vom 9. bis zum 4. Tag vor Reiseantritt: 65 %
• ab dem 3. Tag (72 Stunden) vor Reiseantritt: 85 %
• direkt am Abreisetag bzw. bei Nichterscheinen: 100 %
Eventuell geleistete Zahlungen werden unter Abzug der verbleibenden Storno- und Bearbeitungskosten rückerstattet.
Bei folgenden Reisen gelten geänderte Stornobedingungen:
• Flugreisen: im Falle einer Stornierung werden die Kosten der Flugtickets mit 100 % berechnet
• Bei Tagesfahrten gelten folgende Bedingungen: Stornierung bis 3 Tage vor Reiseantritt kostenlos, danach betragen die Stornokosten 100 %.
• Bei Kreuzfahrten sowie bei Reisen,bei denen eine Fähre gebucht wurde,gelten die Stornobedingungen der jeweiligen Veranstalter.
• Bei Stornierung einer Event-, Musik-oder Festspielreise kommen die o.g.Stornosätze für den Reisepreis abzüglich der Eintrittskarte zur Anwendung. Die Eintrittskarten werden zu 100 % verrechnet!
Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reise- und Stornoversicherung.
Mit der Hanse Merkur Reiseversicherungs AG haben wir ein passendes Angebot ausgearbeitet. Ein Abschluss der Versicherung ist direkt bei uns zusammen mit der Buchung möglich. Reisebürosicherungsverordnung: Die einkassierten Kundengelder sind gemäß Reisebürosicherungsverordnung (RSV), BGBI, II Nr. 10/1998 i.d.F. der Verordnung BGBI, II Nr. 316/1999 durch Bankgarantien abgesichert. Die Anmeldung sämtlicher Ansprüche ist bei sonstigem Anspruchsverlust innerhalb von 8 Wochen ab Eintritt einer Insolvenz vom jeweiligen Veranstalter vorzunehmen.
Reisebürosicherungsverordnung
Gemäß der Reisebürosicherungsverordnung sind Kundengelder bei Pauschalreisen der Veranstalter unter folgenden Voraussetzungen abgesichert: Die Anzahlung erfolgt frühestens elf Monate vor dem vereinbarten Ende der Reise und beträgt 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung erfolgt frühestens 20 Tage vor Reiseantritt. Darüber hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen bzw. Restzahlungen dürfen nicht gefordert werden. Anzahlungen bzw. Restzahlungen sind nur in dem Umfang abgesichert, in dem der Reiseveranstalter zu deren Entgegennahme berechtigt ist. Die Absicherungssumme wird vorrangig zur Befriedigung vorschriftsmäßig entgegengenommener Zahlungen verwendet.
Reiseveranstalter: Bei jeder Reise ist der Reiseveranstalter (Ebner, Bacher, Hofstätter, ACR) angegeben. Detailinfos: www.gisa.gv.at/abfrage Reiseveranstalternummern, Bankgarantien und Abwickler:
• Bacher Reisen: 1998/0516, Gisa-Zahl 11283164, Raiffeisenbank Nockberge eGen, Abwickler Cover Direct Ver- sicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien, Notfalltelefon +43 1 9690440, office@cover-direct.com
• Ebner Reisen: 1998/0523, Gisa-Zahl 10951521, Kärntner Sparkasse AG, Abwickler TVA-Tourismusversiche- rungsagentur GmbH., Baumann- straße 9, 1030 Wien, Notfalltelefon +43 1 361907744
• Hofstätter Reisen: 1999/0083, Gisa-Zahl 11167990, Raiffeisenbank Mittelkärnten, Abwickler Cover Direct Versicherungsmakler und Werbeagentur Ges.m.b.H., Hietzinger Hauptstraße 35/DG, 1130 Wien, Notfalltelefon +43 1 9690440, office@ cover-direct.com

Reiseleistungen im Sinne der EU-Richtlinie darstellen.
Dies ist dann der Fall, wenn • weitere Reiseleistungen bei Besuch oder Kontakt mit einer unserer Vertriebsstellen oder durch Buchung überunsere Online-Buchungsportale auch bei getrennter Auswahl, Buchung und/ oder Bezahlung der Reiseleistungen, oder • Reiseleistungen in gezielter Weise vermittelt und innerhalb von 24 Stunden nach Bestätigung der ersten Reiseleistung gebucht werden. Der Reiseveranstalter trägt in diesen Fällen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise oder der verbundenen Reiseleistung. Zudem verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall einer Insolvenz. Weiterführende Informationen zu Ihren wichtigsten Rechten nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 finden Sie auch online. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros. Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über unser Unternehmen im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltenden Rechte nicht in Anspruch nehmen. Daher ist der Reise veranstalter nicht für die ordnungsgemäße Erbringung der einzelnen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer. Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen bei demselben Besuch des Buchungsportals unseres Unternehmens werden diese Leistungen jedoch Teil verbundener Reiseleistungen. In diesem Fall verfügt der Reiseveranstalter über die nach dem EU-Recht vorgeschriebene Absicherung für die Erstattung Ihrer Zahlungen an diesen für Dienstleistungen, die aufgrund der Insolvenz des Reiseveranstalters nicht erbracht wurden. Beachten Sie bitte, dass dies im Fall einer Insolvenz des betreffenden Leistungserbringers keine Erstattung bewirkt. Der Reiseveranstalter informiert den Reisenden gemäß Art 11 VO 2111/05 über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft, sofern diese bereits bei Vertragsabschluss feststeht. Steht bei Vertragsabschluss die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, informiert der Reiseveranstalter den Reisenden über jene Fluggesellschaft, die voraussichtlich den Flug durchführen wird. Sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht oder wenn es nach der Buchung zu einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft kommt, wird der Reisende so rasch wie möglich informiert. Weiterführende Informationen zum Insolvenzschutz finden Sie auch online. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros. Alle Informationspflichten und Rechte gemäß der gültigen EU-Richtlinie in Form der national gültigen Rechtsvorschrift zum Pauschalreisegesetz finden Sie unter https://www.ris.bka.gv.at/ GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundes normen&Gesetzesnummer=20009859& FassungVom=2018-07-01. Die für Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen vorgeschriebenen Formblätter finden Sie auch online. Den Link erfragen Sie bitte in unseren Reisebüros. Hinweis zum Datenschutz: Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Bitte beachten Sie dazu unsere Online-Hinweise. Den Link erfra- gen Sie bitte in unseren Reisebüros.
Außergerichtliche Schlichtungs­ und Beschwerdeverfahren:
Schlichtungsstelle der Finanzmarktaufsicht (FMA), Otto-Wagner-Platz 5, A-1090 Wien, Telefonnummer +43 (1) 24959-0, Faxnummer +43 (1) 24959- 5499 , www.fma.gv.at. Standardinformationen für Pauschalreiseverträge: Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Der Reiseveranstalter trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt der Reiseveranstalter über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport in der Pauschalreise inbegriffen ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Falle einer Insolvenz. Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 • Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreise- vertrags. • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffe- nen Reiseleistungen. • Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem Reiseveranstalter oder Reise- büro in Verbindung setzen können. • Die Reisenden können die Pauschalreise innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter zusätzlichen Kosten auf eine andere Person übertragen. • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten, z.B. Treibstoffpreise, sich erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht auf eine Preissenkung, wenn sich die entsprechenden Kosten verringern. • Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich geändert wird. der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine Entschädigung. • Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise vor- aussichtlich beeinträchtigen. • Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten. • Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt, Abhilfe zu schaffen. • Der Reisende hat Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder nicht ordnungsgemäß erbracht wer- den. • Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet. • Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder in einigen Mitgliedsstaaten des Reisevermittlers werden Zahlungen zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder des Reisevermittlers nach Beginn der Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisen- den gewährleistet. Die ausführliche Beschreibung der Pauschalreisericht- linie (EU) 2015/2302 finden Sie auch auf den Webseiten der Veranstalter: www.bacher-reisen.at, www.hofstaetter.eu, www.ebner-reisen.at.
Visa­ & Einreisebestimmungen: Länderspezifische Reiseinformationen sowie Visa- und Einreisebestimmungen für österreichische Staatsbürger sind abrufbar unter
https://www.bmeia.gv.at/reise-services/laender-a-bis-z

Die letztendliche Verantwortung für die Beschaffung des notwendige Visa trägt der Kunde.
Hinweis für Personen mit eingeschränkter Mobilität: Wir weisen darauf hin, dass die Eignung der angebotenen Reiseleistungen für Personen mit eingeschränkter Mobilität nur dann gewährleistet werden kann, wenn dies vorab vom Leistungsträger ausdrücklich bestätigt wird

Information zur Pauschalreiserichtlinie (EU) 2015/2302

Wenn es sich bei der von Ihnen gebuchten Leistung um eine Pauschalreise handelt, können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten. Alle ausführlichen Informationen entnehmen Sie bitte unserem ausführlichen Informationsblatt.

Datenschutz

Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns wichtig. Weitere Informationen dazu finden Sie im Informationsblatt zum Datenschutz.

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